Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex gilt für alle Haupt- und Ehrenamtlichen in allen Bereichen der Pastoral und Verwaltung innerhalb Seelsorgebereich und ist verpflichtend.
Wenn Menschen sich öffnen, um ihren Glauben in der Gemeinschaft zu leben, werden sie verletzlich. Immer dann, wenn Menschen in Offenheit und Vertrauen miteinander und mit ihren Bezugspersonen umgehen, schafft das Nähe, die auch ausgenutzt, enttäuscht und missbraucht werden kann.
Damit die Verwundbarkeit von Menschen nicht ausgenutzt wird, beachten wir in unserem Seelsorgebereich folgende Regeln und Verhaltensstandards:
Gestaltung von Nähe und Distanz
- Wir pflegen einen respektvollen Umgang miteinander.
- Wir nehmen individuelle Grenzempfindungen sehr ernst und respektieren diese. Wir überlassen den Kindern, Jugendlichen bzw. schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen (im folgenden Text „zu schützende Personen“ genannt) die Grenzziehung bei der Gestaltung von Nähe und Distanz.
- Geplante Einzelgespräche mit zu schützenden Personen finden nur in den dafür vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt und in der Regel nur mit einem konkreten Anlass oder Grund. Andere Mitarbeitende oder Verantwortliche werden vorab über das Stattfinden des Gesprächs informiert.
- Ungeplante Gespräche und sog. Tür-und-Angel-Gespräche kommen in der Pastoral auch mit zu schützenden Personen vor. Auch hier werden andere Mitarbeitende oder Verantwortliche unmittelbar danach über das Stattfinden des Gesprächs informiert.
- Wenn wir mit zu schützenden Personen in den Pfarreien unseres Seelsorgebereiches arbeiten, spielen, zusammentreffen etc., geschieht das in Räumlichkeiten der jeweiligen Pfarrei und in einer offenen Atmosphäre. Die Räumlichkeiten sind zu jeder Zeit für andere zugänglich. Räume innerhalb eines Gebäudes werden während ihrer Nutzung nicht abgeschlossen.
- Zwischen Bezugspersonen und Minderjährigen dürfen keine herausgehobenen, intensiven freundschaftlichen Beziehungen bestehen. Rollenschwierigkeiten (aufgrund von familiären Situationen oder bereits vorher bestandenen Freundschaften) werden im Vorfeld klar kommuniziert.
- Es gibt keine individuellen Geheimnisse zwischen Erwachsenen und Minderjährigen.
- Wir pflegen generell einen zurückhaltenden Umgang mit Geschenken. Aus diesem Verständnis heraus achten wir darauf, dass Geschenke oder Belohnungen transparent vergeben werden, abgelehnt werden können und nicht an Gegenleistungen geknüpft sind.
- Bei Spielen und Arbeitsmethoden achten wir auf einen angemessenen Körperkontakt, thematisieren dies vor der Durchführung und wahren stets die persönlichen Grenzen der Anderen und unsere eigenen Grenzen.
Interaktion, Kommunikation
Die haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in unserem Seelsorgebereich sind sich ihrer Rolle als Vorbild bei Sprache und Wortwahl bewusst. Aus diesem Verständnis heraus achten wir darauf, dass:
- … jede Form persönlicher Interaktion und Kommunikation in Sprache und Wortwahl durch Wertschätzung und einen auf die Bedürfnisse und das Alter angepassten Umgang geprägt ist.
- … Kinder und Jugendliche zu schützende Erwachsene mit ihrem bevorzugten Namen angesprochen werden.
- … sexualisierte Sprache in Form von Bemerkungen und Bloßstellungen in keinem Zusammenhang verwendet und auch unter den Kindern nicht geduldet wird.
- … wir bei sprachlichen Grenzverletzungen einschreiten und altersgerecht Position beziehen.
- … Mitarbeiter*innen während ihrer Tätigkeit Kleidung tragen, die den Maßgaben der Kultur der Achtsamkeit und ihrer Rolle entsprechen. Sie nehmen bei der Wahl ihrer Kleidung in angemessener Weise Rücksicht auf das Anstandsgefühl aller Anwesenden.
Veranstaltungen und Reisen
- In Schlaf-, Sanitär- oder vergleichbaren Räumen achten wir darauf, dass der alleinige Aufenthalt einer Bezugsperson mit einer (minderjährigen) zu schützenden Person unterbleibt.
- Auf Veranstaltungen und Reisen, die sich über mehr als einen Tag erstrecken, achten wir darauf, dass zu schützende Personen von einer ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen begleitet werden. Setzt sich die Gruppe aus beiderlei Geschlecht zusammen, muss sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln.
- Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen - insbesondere mit Kindern und Jugendlichen - im Rahmen von Ausflügen, Reisen oder Ferienfreizeiten stellen wir sicher, dass Leitende und Teilnehmende sowie Teilnehmende unterschiedlichen Alters und Geschlechts in getrennten Räumen schlafen. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten sind vor Beginn der Veranstaltung zu klären und bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des jeweiligen Rechtsträgers.
- Qualifizierte Erwachsene, die Kinder und Jugendliche auf Fahrten und Reisen begleiten, haben ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt, eine Präventionsschulung besucht sowie den vorliegenden Verhaltenskodex inklusive Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben.
Wahrung der Intimsphäre
Der Schutz der Privat- und Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. Daher beachten alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in unserem Seelsorgebereich folgende Verhaltensregeln:
- Ich wahre die Intimsphäre anderer Personen.
- Ich leite zu selbstständigem Ankleiden an und leiste Hilfestellungen (z. B. beim Ankleiden) nur mit Einverständnis der Kinder und Jugendlichen und kläre dies, wenn möglich, vorher mit den Erziehungsberechtigten ab.
- Ich ziehe mich nicht vor Kindern und Jugendlichen um. Ich dusche separat. Ich gehe nicht mit ihnen gemeinsam auf Toilette.
- Das Beobachten, Fotografieren oder Filmen während des Duschens sowie beim An- und Auskleiden oder in unbekleidetem Zustand ist verboten.
- Körperkontakt ist sehr sensibel zu handhaben und nur für die Dauer oder zum Zweck einer Versorgung, wie z. B. Erste-Hilfe, Trost und Pflege oder bei pädagogischen und gesellschaftlich zulässigen Spielen bzw. Arbeitsmethoden erlaubt.
- Wenn von Seiten der Kinder und Jugendlichen Nähe gesucht wird, dann muss die Initiative von den Kindern und Jugendlichen ausgehen und von den Erwachsenen in einem vertretbaren Rahmen zugelassen werden.
- In Erste-Hilfe-Situationen achte ich besonders auf individuelle Grenzen und die Intimsphäre des Kindes. Ich erkläre altersentsprechend, welche Behandlung nötig ist. Im Zweifelsfall beziehe ich die Sorgeberechtigten und/oder Ersthelfer bzw. Sanitäter mit ein. Wenn möglich, bin ich als Bezugsperson nicht alleine mit dem verletzten Kind.
Gestaltung pädagogischer Programme und Arbeitsmaterialien, Disziplinierungsmaßnahmen
Wir fördern in unserem Seelsorgebereich eine fehlerfreundliche Kultur, in der sich Menschen entwickeln können, auch wenn sie nicht immer unseren Vorstellungen gemäß handeln. Sie müssen aber die Möglichkeit haben, ihr Handeln zu reflektieren und zu verändern. Mit Fehlern wird von allen Seiten sehr offen und konstruktiv umgegangen.
- Bei einer Konfliktlösung hören wir allen Seiten zu. Bei einer Ermahnung bleiben wir freundlich, sachlich und versuchen, ein Gespräch auf Augenhöhe zu führen.
- Disziplinarmaßnahmen werden von den Verantwortlichen fair, transparent, altersgemäß und dem Fehlverhalten angemessen angewendet. Je nach Fehlverhalten und anschließender Sanktion suchen wir im Nachgang das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten.
- Wir werden jedoch niemals körperliche Gewalt, Nötigung, Drohungen oder Freiheitsentzug anwenden oder diese androhen.
- Mutproben (z. B. bei Zeltlagern) sind nur gestattet, wenn sie auf Freiwilligkeit beruhen, auch zu mehreren gemacht und zu jeder Zeit abgebrochen werden können. Dabei ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass kein Gruppendruck entsteht. Diese Grundbedingungen müssen klar am Anfang kommuniziert und dann auch umgesetzt werden.
- Die Auswahl sämtlicher Materialien und Medien (z. B. Filme, Computersoftware, Spiele, Texte und Kopiervorlagen) muss im Sinne eines achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden. Sie hat pädagogisch sinnvoll und altersadäquat zu erfolgen. Das geltende Recht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für diesen Bereich ist besonders zu beachten.
- Sämtliche Materialien und Medien mit pornografischen Inhalten sind in allen Kontexten verboten.
Jugendschutzgesetz, sonstiges Verhalten
Wir beachten das geltende Recht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, besonders das Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
- Wir halten uns an die gesetzlichen und kirchlichen Bestimmungen und Empfehlungen bei der Herstellung und Nutzung von Filmen, Fotos etc. (Rechte am Bild, Altersfreigaben, etc.). Medien, die wir mit Kindern und Jugendlichen nutzen oder zur Verfügung stellen, sind altersgerecht.
- Bei Veröffentlichung von Fotos in den Print- oder Onlinemedien der Kirchengemeinde wird vorab eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten eingeholt. Es werden keine Fotos von Kindern und Jugendlichen außerhalb der Print- oder Onlinemedien der Kirchengemeinde veröffentlicht (z. B. in sozialen Netzwerken).
- Kinder und Jugendliche dürfen mit privaten Handys, Kameras usw. nicht ohne vorherige Zustimmung der Kinder und Jugendlichen fotografiert oder gefilmt werden. Dies darf nur im Kontext der Gemeindeaktivitäten passieren und auch nur der Dokumentation von Gemeindeaktivitäten dienen.
- Bezugspersonen und Verantwortliche verpflichten sich, bei der Nutzung jedweder Medien wie Handy, Kamera, Internetforen durch zu schützende Personen auf eine gewaltfreie Nutzung zu achten. Sie sind verpflichtet, gegen jede Form von Diskriminierung, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten und Mobbing Stellung zu beziehen.
- Erwachsene sind sich ihrer Vorbildfunktion im Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken bewusst.
Jedes beobachtete Fehlverhalten ist von allen haupt- wie ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen zeitnah über die bekannten Beschwerdewege (siehe 3. Beratungs- und Beschwerdewege) zu melden, um adäquat handeln zu können.
Der Verhaltenskodex gilt für alle Haupt- und Ehrenamtlichen.